Die Durchsetzung der Rechte und die Kosten

Die Rechtschutzversicherung

Das vorhergehende Kapitel über die Kosten eines Gerichtsverfahrens zeigt, dass es für den Verbraucher sinnvoll ist, eine Rechtschutzversicherung zu haben.

Kein Rechtsanwalt kann Ihnen garantieren, dass Sie vor Gericht tatsächlich auch ihr Recht bekommen werden.
Die Unwägbarkeiten (insbesondere bei einer Beweisaufnahme mit der Vernehmung von Zeugen und/oder der Einholung eines Sachverständigengutachtens) sind zu groß, als dass eine sichere Prognose über den Ausgang eines Rechtsstreits möglich wäre

Wie gesehen, übersteigen die Kosten eines Rechtsstreits durch mehrere Instanzen zudem oftmals die Höhe der geltend gemachten Forderung.

Ohne eine Rechtschutzversicherung ist das Prozessrisiko für den Verbraucher oft zu groß, um seine Rechte wahrnehmen zu können.
Bereits außergerichtlich lässt sich indes "selbstbewusster auftreten", wenn man eine Rechtschutzversicherung "im Rücken" hat.

Eine solche Rechtschutzversicherung deckt für den jeweils versicherten Lebensbereich die Kosten einer anwaltlichen Beratung und die gesamten Kosten eines Gerichtsverfahrens einschließlich der Gerichts- und Anwaltskosten des eigenen Anwalts und des Anwalts der Gegenseite.

Die abgedeckten Risiken in dem gewählten Lebensbereich und die angebotenen Leistungen sind jedoch von Anbieter zu Anbieter so unterschiedlich, dass hier eine Empfehlung für eine bestimmte Art von Rechtschutzversicherung oder gar für einen bestimmten Anbieter nicht abgegeben werden kann.

Wichtig zu wissen ist aber, dass keine Rechtschutzversicherung Deckung für solche Prozesse geben wird, deren Ausgangspunkt schon in der Vergangenheit und vor Abschluss der Versicherung liegt.