Kaufvertrag über Sachen

Allgemeine Regeln

Grundsätzlich besteht in einer Marktwirtschaft wie der unsrigen Vertragsfreiheit.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt daher nur beispielhaft einige Vertragstypen. Daneben steht es dem Markt frei, andere, gesetzlich nicht ausdrücklich geregelte Vertragsformen (zum Beispiel Leasing) zu entwickeln.
Der wichtigste im BGB geregelte Vertragstyp ist der Kaufvertrag.

Pflichten des Verkäufers

Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Kaufsache zu übergeben und zu übereignen.
Zu unterscheiden ist dabei, ob es sich um eine ganz bestimmte Sache handelt, die gekauft wird (die Flasche Rotwein, die ich aus dem Regal des Supermarkts nehme, der Vorführwagen, der beim Händler Probe gefahren wurde) oder ob der Verkäufer aus einer bestimmten Gattung die zu verkaufenden Sachen erst noch auswählen kann (10 Mohnbrötchen, 1 Zentner Kartoffeln der Sorte Granola). Im letzteren Fall hat der Käufer Anspruch auf Ware "mittlerer Art und Güte". Der Landwirt darf in dem Kartoffelbeispiel dem Kunden also nicht nur besonders kleine oder besonders große Knollen abwiegen.

Ist eine bestimmte Sache gekauft und wird diese vor Übergabe an den Käufer zerstört (der gekaufte PKW wird vor Übergabe an den Kunden bei einem Brand auf dem Gelände des Händlers zerstört), so haftet der Verkäufer auf Schadensersatz, wenn er oder einer seiner Mitarbeiter die unmöglich gewordene Übergabe (z.B. durch unsachgemäße Schweißarbeiten) verschuldet haben. Trifft den Händler kein Verschulden (der ordnungsgemäß verschlossene PKW wird vor Übergabe von einem unbekannten Dieb gestohlen), so muss er keinen Schadensersatz leisten, der Käufer muss dann aber auch nicht den Kaufpreis zahlen.

Nebenpflichten des Verkäufers sind:

  • das Verpacken der Ware wenn ohne die Verpackung eine Beschädigung droht. Die Kosten der Verpackung können jedoch durch Einzelvereinbarung oder Allgemeine Geschäftsbedingungen auf den Käufer abgewälzt
  • die Rücknahme der Verpackung nach der Verpackungsverordnung
  • Beifügen einer Gebrauchs- oder Zusammenbauanleitung, in der auch vor möglichen Gefahren der Sache gewarnt wird

Pflichten des Käufers

Die Hauptpflicht des Käufers ist die Zahlung des Kaufpreises. Dies hat - wenn nichts anderes vereinbar ist - sofort und in bar gegen Übergabe der Ware zu erfolgen.
Erhält der Käufer eine Rechnung, auf der die Kontonummer des Verkäufers zu lesen ist, darf er den Kaufpreis auch dorthin überweisen.

Dies hat - wenn nicht ein Zahlungsziel vereinbart ist - ebenfalls sofort zu erfolgen. Einen Skontoabzug darf der Kunde nur vornehmen, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

Zahlt der Käufer nicht, so kommt er durch einen Mahnung des Verkäufers in Verzug.

Sind seit dem Zugang der Rechnung 30 Tage vergangen und hat der Käufer noch immer nicht bezahlt, so kommt der Kunde auch ohne Mahnung dann in Verzug, wenn er als Verbraucher auf die Folgen der Nichtzahlung in der Rechnung hingewiesen worden ist.

Während des Verzuges sind auf den Kaufpreis Verzugszinsen zu zahlen. Diese betragen 5%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Der aktuelle Verzugszinssatz kann unter http://www.basiszinssatz.de/ nachgeschlagen werden.

Nebenpflichten des Käufers sind

  • die Abnahme der gekauften Ware
  • grundsätzlich die Tragung der Versandkosten, wenn die Ware verschickt werden muss. Aber auch hier können Verbraucher und Händler anderes vereinbaren.

Wegen eines Kaufs bei ebay siehe http://www.onlinerecht-ratgeber.de