EC- und Kreditkarten

Einfach, aber auch verführerisch: Sie entdecken bei einem Einkaufsbummel ein wirklich "schönes Stück", haben aber nicht genügend Bargeld dabei. Kein Problem, mit Hilfe Ihrer EC- oder Kreditkarte können Sie sich den Wunsch erfüllen. Denken Sie aber daran: Entgegen dem alten Werbespruch zahlen Sie auch hier nicht mit Ihrem "guten Namen", sondern mit Ihrem Geld.

Durch die "Kartenzahlung" entstehen dem Händler zusätzliche Kosten: Das Zahlungsterminal muss angeschafft und unterhalten werden, bei jeder Transaktion entstehen Telefonkosten, die Karten ausgebenden Firmen verlangen eine Provision von 0,2 bis 4% des Umsatzes. Kein Händler ist daher verpflichtet, eine Kartenzahlung zu akzeptieren, dies gilt insbesondere für Kleinbeträge.

Einziges gesetzliches Zahlungsmittel ist weiterhin allein Bargeld.

Bei einer Zahlung mit einer EC-Karte wird die Zahlung in der Regel durch Eingabe der persönlichen Geheimzahl (PIN = Personal Identification Number) legitimiert.

Das Terminal des Händlers baut über die Telefonleitung eine Verbindung zum Netzbetreiber auf, der bei der entsprechenden Autorisierungszentrale der zuständigen Bank den Betrag anfragt und die (verschlüsselt mit übermittelte) PIN überprüfen lässt.

Falls die Karte nicht gesperrt ist und der Verfügungsrahmen der Karte oder das Kontoguthaben die Zahlung noch zulassen wird ein OK zurück ans Terminal gemeldet.

Mit dem Ergebnis "Zahlung erfolgt" ist dem Händler dann seine Zahlung bei rechtzeitiger Einreichung garantiert.

Die Abbuchung des Betrages auf dem Konto des Käufers erfolgt unverzüglich. Eine "Rückholung" des Betrages durch die Bank ist nicht möglich. Will der Käufer sein Geld zurückhaben, muss er sich an den Verkäufer wenden.

Bei einem Verlust der EC-Karte sollte diese unbedingt sofort telefonisch gesperrt werden (Sperrnotruf: 116 116 oder 01805 021 021).

Wird die Karte vor der Sperrung noch eingesetzt, läuft der Kunde Gefahr, dass er von seiner Bank für den Schaden haftbar gemacht wird.

Die meisten Gerichte gehen nämlich noch immer davon aus, dass sich aus der EC-Karte die PIN nicht herauslesen lässt. Werden gleichwohl Transaktionen getätigt bei denen die Eingabe der PIN erforderlich ist (Geldabhebungen, Einkäufe), so wird vermutet, dass der Kunde nicht sorgfältig genug mit seiner PIN umgegangen ist.

Bei der Zahlung mit einer Kreditkarte (Visa, Mastercard, Diners, American Express usw.) kauft die die Kreditkarte ausgebende Bank dem Händler die Forderung gegen einen Abschlag von bis zu 4% ab.

Der Händler kann daher im Regelfall sicher sein, dass er sein Geld bekommt. Das Risiko, dass der Kunde zahlungsunfähig ist, trägt der Kreditkartenaussteller.

Dieser stellt die Kartenumsätze dem Kunden einmal monatlich (bis dahin zinsfrei) in Rechnung. Kann der Kunde die Rechnung nicht oder nicht vollständig bezahlen, werden auf den Fehlbetrag Zinsen in nicht unerheblicher Höhe fällig.

Mit Kreditkarten kann man mittlerweile im Internet Waren und Dienstleistungen jeglicher Art bezahlen, und zwar ohne Eingabe einer PIN oder einer "Unterschrift". Die Missbrauchsgefahr ist daher hoch. Treffen Sie daher die gleichen Sicherheitsvorkehrungen wie beim online-banking.

Mit den o.g. Telefonnummern können auch Kreditkarten gesperrt werden.