Bewertungsportale

Im Internet sind Bewertunsportale gang und gäbe. Fast jede Ware und jede Dienstleistung kann in diesen Portalen bewertet werden.

Für den Verbraucher können diese Portale eine wichtige Informationsquelle sein. Für den Unternehmer können sich schlechte Bewertungen Existenz gefährdend auswirken.

Zu den Bewertungen bei ebay siehe:

http://www.onlinerecht-ratgeber.de

Geschützt sind alle Bewertungsportale und ihre user durch das grundgesetzlich gewährte Recht auf Meinungsfreiheit.
Es ist das gute Recht des Kunden, öffentlich über eine schlechte Ware oder eine schlechte Dienstleistung zu berichten und sich zu beschweren.

Geschützt durch die Meinungsfreiheit sind insbesondere subjektive Werturteile.

Die Äußerungen über ein Hotel, dass Essen habe nicht geschmeckt oder das Personal sei unfreundlich gewesen, ist als Werturteil von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Aber: Wie jedes andere Recht hat auch die Meinungsfreiheit ihre Grenzen !

  • Werden Tatsachen behauptet, dann müssen diese erweislich wahr sein:

    Beispiel: Wenn Sie in einem Hotelbewertungsportal über ein bestimmtes Hotel schreiben:

    dann müssen Sie beweisen können, dass alle diese Behauptungen der Wahrheit entsprechen.
    Es müssen also Zeugen, Schriftstücke, Fotos oder ähnliches als Beweis für die Behauptungen vorgelegt werden können.
    Können Sie die behaupteten Tatsachen nicht beweisen, so kann der Hotelier/der Reiseveranstalter Sie auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen.

  • Bei Werturteilen ist die Grenze überschritten, wenn es sich um eine bloße Schmähkritik oder eine Beleidigung handelt. Die Bezeichnung eines Verkäufers als "Schwachkopf", "Schwindler" oder "Blödmann" ist nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt und kann Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zur Folge haben.

  • Von der Meinungsfreiheit gedeckt sind grundsätzlich auch Boykottaufrufe

Aber: Rechtswidrig sind Boykottaufrufe,

  • die auf falschen Tatsachenbehauptungen beruhen: "Getränk X ist krebserregend". "Der Hersteller des Produkts Y ist Mitglied des Sekte Z."
  • Strafgesetze verletzen: "Kauft nicht bei Türken"
  • Mit den Unbeteiligte getroffen werden: "Kauft nicht bei A, dieser vertreibt auch Produkte des Herstellers B"