Produkthaftung

Wie oben in den Kapiteln über den Kaufvertrag aufgezeigt worden ist, bestehen vertragliche Beziehungen nur zwischen dem Verkäufer und seinem Kunden. Bei Mängeln der Kaufsache kann sich der Verbraucher nur an seinen Verkäufer wenden, der ihm grundsätzlich auch Schadensersatz leisten muss.

Der Schadensersatzanspruch des Kunden gegen den Verkäufer ist aber ausgeschlossen, wenn dieser nachweisen kann, dass ihn kein Verschulden trifft. Dies ist im Massengeschäft insbesondere dann der Fall, wenn der Verkäufer die Ware nicht selbst hergestellt hat und den Mangel im Rahmen einer zumutbaren Prüfung nicht entdecken konnte.

Der Produzent (Hersteller) der Ware ist dem Endverbraucher in folgenden Fallgruppen zum Schadensersatz verpflichtet:

Fabrikationsfehler

Konstruktionsfehler

Informationsfehler

Anders als in den USA muss der Hersteller nur für Gefahren bei bestimmungsgemäßem Gebrauch haften. Der Hersteller einer Mikrowelle muss in Deutschland (anders als in den USA) also nicht davor warnen, dass eine Katze Schaden nehmen kann, wenn man versucht, sie in der Mikrowelle zu trocknen.

Produktbeobachtungsfehler

Neu auf dem Markt eingeführte Produkte müssen vom Hersteller auf ihre Tauglichkeit und das Auftauchen von Mängeln beobachtet werden. Zeigt sich ein Mangel (Beispiel: ein Fonduegerät wird an den Haltegriffen ungewöhnlich heiß) muss der Hersteller eine "Rückrufaktion" starten.

Der Verkäufer muss dem Kunden den Hersteller der Ware namentlich bekannt geben.

Bei Produkten, die aus nicht EU-Staaten importiert werden haftet der Importeur wie ein Hersteller.