Wer ist Verbraucher ?

Nach § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Daraus folgt, dass eine juristische Person, also zum Beispiel eine GmbH, eine Stiftung oder ein eingetragener Verein nie Verbraucher im Sinne des Gesetzes sein kann.

Ein selbständiger Gewerbetreibender oder ein Freiberufler ist dann Verbraucher, wenn das Geschäft ausschließlich privaten Zwecken dient. Kauft er beim Bäcker beispielsweise die Sonntagsbrötchen für die Familie, ist er Verbraucher. Kauft er ein Auto, kommt es darauf an, ob das Fahrzeug privat oder geschäftlich genutzt werden soll.

Für die Abgrenzung, ob jemand im privaten oder im unternehmerischen Berich tätig wird, kommt es nicht auf den inneren Willen des Handelnden an. Entscheidend ist vielmehr, wie der Betroffene nach außen im Rechtsverkehr auftritt und wie der Geschäftspartner dieses Auftreten verstehen durfte. Einem gewerblichen Autohändler, der an einen Privatmann einen PKW veräußern will, hilft es also nicht weiter, wenn er das Rechtsgeschäft seinerseits lediglich als Privatmann abschließen will. Für das Rechtsgeschäft zwischen Autohändler (Unternehmer) und Privatmann (Verbraucher) gelten vielmehr sämtliche verbraucherschützende Vorschriften.

Auch Existenzgründer sind - nach insoweit bestrittener Auffassung - bis zur Aufnahme ihrer unternehmerischen Tätigkeite Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.

Lässt sich der Verbraucher bei der Vornahme eines Rechtsgeschäftes von einem Dritten vertreten, dann gilt für ihn weiterhin das Verbrauchrrecht, selbst wenn der Vertreter selber ein Unternehmer ist.